Wenn der Arbeitgeber sich wie bei uns gegen einen Sabbatical bzw. unbezahlten Urlaub entschieden hat, bleibt einem nichts anderes übrig als zu kündigen und sich danach arbeitslos zu melden. Wie das vonstatten geht und welche Bedingungen man erfüllen muss, versuche ich jetzt hier einmal zusammenzufassen.

Zunächst muss zwingend beachtet werden, dass spätestens 3 Monate vorher bzw. zum Tag der Kündigung eine Meldung an die Bundesagentur für Arbeit erfolgt, dass man zum festgelegten Datum ohne Arbeit sein wird. Das Ganze kann man am Besten online bzw. telefonisch machen. Aber natürlich kann man auch einfach hingehen. Die Onlinemeldung dient allerdings nur zur Fristwahrung und man muss danach noch einmal persönlich vorsprechen. Dazu später mehr. Man bekommt im Anschluss einen Brief mit einer Einladung zum persönlichen Gespräch und der Anmerkung, dass man nun als arbeitssuchend geführt wird. Das persönliche Gespräch kann man meist erstmal am Telefon abwenden, wenn man den Mitarbeitern von seinen Reiseplänen erzählt. Damit ist vorerst alles erledigt.

Der nächste Schritt erfolgt zum Zeitpunkt des Übergangs in die Arbeitslosigkeit. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss man sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Dafür geht man einfach ohne Termin hin und kann das Ganze dort direkt am Schalter erledigen.

Wenn man wie wir noch nicht weiß, wann man wieder zurückkommen wird und auch erstmal keinen Job in der Hinterhand hat, bietet es sich an, für die Zeit danach schon einmal Arbeitslosengeld zu beantragen. Nach mehrfachem Nachfragen bei der Arbeitsagentur haben wir erfahren, dass man prinzipiell ein Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, allerdings eine 3-monatige Sperrfrist auferlegt bekommt, wenn man selbst kündigt. Diesen Anspruch kann man dann insgesamt 4 Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geltend machen. Für die Zeit im Ausland bekommt man natürlich nichts, dafür wird man bei der Arbeitsagentur abgemeldet, aber es reist sich doch viel leichter mit dem Wissen ein kleines Polster zu haben, wenn man zurückkommt 🙂

Die Beantragung des Arbeitslosengeldes kann ebenfalls online geschehen und man hat theoretisch keinen wirklichen Zeitdruck. Allerdings bekommt man natürlich erst dann Geld, wenn der Antrag eingegangen ist. Das Geld wird aber auch noch rückwirkend gezahlt. Online füllt man einen ziemlich langen Fragebogen aus, der bestenfalls von einem Windowsrechner gemacht wird, denn mit Mac kommt das System irgendwie nicht klar und auf keinen Fall mit Safari. Im Anschluss an eine ganze Reihe von Fragen sind erforderliche Unterlagen hochzuladen. Das kann zuweilen etwas anstrengend sein, da man von allen Arbeitgebern der letzten 5 Jahre eine Arbeitsbestätigung braucht und für alle Zeiten in denen man Krankengeld oder andere Entgeldersatzleistungen (Elterngeld,..) bekommen hat, eine Bestätigung der Krankenkasse einreichen muss. Erst wenn alle Formulare vollständig vorhanden sind, kann der Antrag bearbeitet werden.

Sobald man wieder in Deutschland ist und seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchte, muss man sofort wieder persönlich bei der Arbeitsagentur vorsprechen und sich zurückmelden. Erst ab dem Tag der Rückmeldung kann Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Einen kleinen Tipp habe wir noch für euch: Wenn ihr eurem Arzt glaubhaft versichern könnt, dass ihr nicht mehr in eurer Firma arbeiten könnt aus gesundheitlichen Problemen und ihr deswegen gekündigt habt, kann er euch ein Schriftstück ausstellen in dem steht, dass die Kündigung medizinisch empfohlen ist. Dieses Schriftstück legt ihr bei der Agentur für Arbeit vor und könnt unter Umständen damit die Sperrfrist von 3 Monaten umgehen.